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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ALBIControl GmbH
  
Geltungsbereich
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen durch ALBIControl GmbH (nachfolgend kurz ALBIControl genannt), soweit sie nicht durch eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit uns abgeändert oder ausgeschlossen werden. Sollten unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von uns geändert werden, wird dem Käufer eine geänderte Fassung übermittelt. Die Änderung gilt als genehmigt, wenn ihr nicht binnen zwei Wochen ab Erhalt widersprochen wird.
 
Angebote
Unsere Angebote verstehen sich freibleibend und verpflichten nicht zur Lieferung, insbesondere was Währungsschwankungen und Preisanpassungen unserer Bezugsquellen anbelangt. Pläne, Skizzen und sonstige technische Unterlagen, sowie Prospekte, Kataloge, Muster und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch ALBIControl GmbH.
 
Kostenvoranschlag
Kostenvoranschläge sind entgeltlich. Ein für den Kostenvoranschlag bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn aufgrund dieses Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt wird. Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, es kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % der Gesamtsumme ergeben, so wird der Auftraggeber von uns unverzüglich verständigt. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden.
 
Lieferung
Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Bei Versendung durch uns, geht die Gefahr in jedem Fall mit der Übergabe der Ware an den 1. Frachtführer bzw. an einen Spediteur auf den Besteller über. Erfolgt keine Versendung durch uns, geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von EUR 10,00 pro angefangenen Kalendertag in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Waren anderweitig zu verwerten; diesfalls gilt überdies eine Konventionalstrafe von 15 % des Rechnungsbetrages als vereinbart. Der Versand erfolgt durch uns nach bestem Ermessen. Für Nachteile, die durch unzweckmäßige Verpackung, Eisenbahn- und Zolldeklarationen entstehen können, haften wir nur, wenn eine ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung mit dem Besteller nicht beachtet wurde. Das Transportrisiko geht in allen Fällen zu Lasten des Bestellers, auch wenn frachtfreie Zustellung mit eigenen oder fremden Transportmitteln vereinbart wurde. Es gelten die genannten Lieferzeiten nur für Waren, die sich bei uns auf Lager befinden. Für alle Waren, die noch an uns geliefert werden müssen, sind die von uns gemachten Lieferterminangaben stets unverbindlich. Verzögert sich ein angegebener Liefertermin unzumutbar, so hat der Besteller das Recht, nach setzten einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten.
 
Preisstellung und Zahlungskonditionen
Die von uns genannten Preise sind Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer für Endkunden, und Nettopreise zzgl. Mehrwertsteuer für angemeldete Wiederverkäufer, Fracht und Verpackungsgebühren sowie alle Versandnebenkosten werden getrennt erhoben. Sämtliche Zahlungen sind ausschließlich an Konto Nr. 04010865331 BLZ 14000 zu leisten. Der vereinbarte Kaufpreis ist spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin überschritten, so ist selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug ALBIControl GmbH berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 12 % pro Jahr sowie angemessene Mahnspesen zuzüglich Umsatzsteuer zu verrechnen. Für den Fall des Verzuges ist der Käufer verpflichtet, ALBIControl OG sämtliche von ihr aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros zu refundieren. Bei Vereinbarungen von Teilzahlungen tritt bei Nicht-Einhaltung eines Zahlungstermins Terminverlust und damit sofortige Fälligkeit des gesamten noch ausstehenden Restbetrages ein.
 
Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben solange unser Eigentum, bis der Besteller alle Forderungen aus unserer gesamten Geschäftsverbindung erfüllt hat. Bis zur Bezahlung der Rechnung darf der Besteller die von uns gelieferten Waren weder verpfänden noch Dritten sicherheitsübereignen. Falls dem Besteller gedroht worden ist, dass die von uns gelieferten Waren, die noch unter Eigentumsvorbehalt stehen, gepfändet oder beschlagnahmt werden sollen, ist der Besteller verpflichtet uns umgehend zu benachrichtigen. Der Besteller kann die Waren im normalen Geschäftsbetrieb verkaufen. Er tritt jedoch mit dem Zeitpunkt des Weiterverkaufes sämtliche Forderungen an uns zur Sicherung unserer Gesamtforderung ab, ohne dass es dazu einer besonderen Erklärung bedarf.
 
Gewährleistung und Haftung
Der Käufer ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware unverzüglich zu überprüfen und Mängel
unverzüglich schriftlich zu rügen. Ist sie berechtigt, so steht es uns frei, die Gewährleistungsansprüche des Käufers durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden, Preisminderung, Austausch der mangelnden Ware gegen eine mängelfreie zu erfüllen (1 Jahr Gewährleistung). Weitergehende Ansprüche des Käufers, Vorortleistungen und Vorortgarantie sind ausgeschlossen.
 
Irrtum & Druckfehler
Irrtümer und Druckfehler auf allen Internetseiten, Inseraten und Flugblättern, Preislisten, usw. vorbehalten. Eine Anfechtung der Vereinbarung wegen Irrtum wird ausgeschlossen.
 
Gerichtsstand
Es wird ausdrücklich mit dem abgeschlossenen Vertrag die AGB der ALBIControl GmbH akzeptiert und als Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertragsverhältnis entspringende Streitigkeiten im Sinne des § 104 JN die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich für Wien-Innere Stadt zuständigen Gerichts vereinbart.